Rechtsgrundlagen
Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften und Regelungen über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Die grundlegenden Vorschriften und Regelungen des Vergaberechts werden hier kurz dargestellt und erläutert.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das GWB ist das zentrale Regelwerk des deutschen Kartell-, Wettbewerbs- und Vergaberecht. Es enthält insbesondere die allgemeinen Grundsätze, die bei der Auftragsvergabe zu bechten sind. Die Regelungen zum Vergaberecht befinden sich im 4. Teil.
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) enthält grundlegende Bestimmungen über die Verfahrensvorschriften bezüglich der öffentlichen Auftragsvergabe und zu den Nachprüfungsverfahren.
Das gilt sowohl für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, als auch für freiberufliche Leistungen im Oberschwellenbereich.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gilt für Bauleistungen, grundsätzlich heißt das, für Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, Instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.
Sie ist in die Teile A (Allgemeine Bestimmungen), B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) aufgeteilt. Der erste Abschnitt der VOB/A regelt den Unterschwellenbereich, der zweite Abschnitt enthällt Vorgaben für den Oberschwellenbereich.
Die Unterschwellenvergabeordnung regelt das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich für Liefer-/Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen.
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein regelt den grundlegenden Anwendungsbereich der Vergaberegelungen in Schleswig-Holstein für den Unterschwellenbereich.
Die Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung regelt konkret die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen einzuhaltenden Verfahren im Unterschwellenbereich - einschließlich der Ausnahmen und Wertgrenzen.