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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kreis-rz.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit noch nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barriefreie Bereiche

  • Textalternativen zu Bildern und Objekten werden nicht durchgängig angeboten
  • Überschriften sind nicht durchgängig korrekt mit den HTML-Strukturelementen h1 bis h6 ausgezeichnet
  • Animationen, z. B. Slider, Karussels können nicht angehalten werden
  • Das Übrspringen von Textblöcken ist nicht möglich
  • Fokus-Reihenfolge in den Suchergebnissen ist fehlerhaft
  • Duplicate IDs können die Funktion von Sreenreadern beeinträchtigen
  • Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen
  • Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.11.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.11.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

Tobias Frohnert

Büro des Landrats - Pressestelle
Pressesprecher

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg


an.


Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der  Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de